Kaltennordheim unter Heinrich dem Unruhigem 1445 bis 1475

Am 5. November 1419 führte Graf Wilhelm II. von Henneberg, mit Zustimmung des Stiftes Fulda, das Schloss zur Meerlinsen in Kaltennordheim wieder zurück in den Erbfolgebesitz der Grafen von Henneberg. Er zahlte dabei eine Ablösesumme von 2300 Gulden, denn Burg und Schloss Kaltennordheim waren 1350 von Graf Johann von Henneberg an Fulda verpfändet worden. Während dieser Zeit (1350 - 1419) waren die Herren von der Tann Burgherren in Kaltennordheim.

Von 1419 bis zu seinem Tode im Jahre 1444 war Graf Wilhelm II. Burgherr zu Kaltennordheim. Nach seinem plötzlichen Ableben erhob sein Bruder, Graf Heinrich XI. (XIV.?), Erbanspruch auf Kaltennordheim. Graf Heinrich XI. hatte ursprünglich den geistlichen Stand angenommen und war bis zu diesem Zeitpunkt Domherr zu Würzburg. Aus diesem Grunde hatte er bereits in jungen Jahren auf weltliche Erbgüter schriftlich verzichtet. Die rechtmäßigen Erben, die Söhne des Grafen Wilhelm II., waren zu diesem Zeitpunkt seines Todes noch minderjährig. Graf Heinrich XI. annullierte nun seinen Verzicht und erhob Anspruch auf die Burg Kaltennordheim. Wiederholt erhob Graf Heinrich Ansprüche gegen die Söhne seines verstorbenen Bruders, und nach zweijähriger Einklage setzte er seine Forderungen durch.
Nach einem Schiedsspruch zu Vacha durch die Herzöge Friedrich und Wilhelm zu Sachsen, Markgraf Albrecht zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg und Landgraf Ludwig von Hessen wurde Burg und Schloss Kaltennordheim auf Lebenszeit dem streitbaren Grafen Heinrich XI. zuerkannt.
Von nun an begann eine Fehden Reiche Zeit für Kaltennordheim. Mit dem Ziel, seinen Besitz zu mehren, führte Heinrich XI. zahlreiche Eroberungszüge durch und erhob weitere Besitzansprüche gegen seine hennebergischen Verwandten und gegen andere Adelsleute.


Bereits 1444 eroberte er Wasungen mit der Burg Maienluft. Er überfiel die Stadt Schmalkalden und nahm auch diese ein. 1449 überfiel er zu nächtlicher Stunde mit einer Schar seiner Reiter die Hutsburg, welche zum Besitz seiner Neffen gehörte, nahm sie ein, überwältigte den dortigen Amtmann und seine Leute, nahm sie gefangen und entführte sie auf die Burg nach Kaltennordheim.
Bald darauf erfolgte der Rachefeldzug der Neffen Heinrichs und Burg und Schloss Kaltennordheim wurden eingenommen und die Gefangenen wieder befreit. 1450 erfolgte durch Graf Georg von Henneberg erneut ein Schiedsspruch zwischen Heinrich dem Unruhigen und seinen Neffen. Daraufhin erhielt Heinrich gegen eine Bürgschaft von 1000 Gulden die Burg Kaltennordheim zurück.
Doch nicht nur mit seinen Verwandten und Nachbarn lag Heinrich in ständiger Fehde, er schreckte selbst vor größeren und gut befestigten Städten nicht zurück. So meldet eine Urkunde des Rates zu Erfurt vom 11. April 1451 an die fürstliche Grafschaft Henneberg, dass Graf Heinrich die Stadt befeindet habe.


Graf Heinrich XI. starb im Jahre 1475 in Kaltennordheim. Da er aber in seinen jungen Jahren Domherr zu Würzburg gewesen ist, überführte man seinen Leichnam nach Würzburg und bestattet ihn im Würzburger Dom. Heinrich hatte jedoch auch einen positiven Charakterzug. Er war ein sehr gastfreundlicher Mensch, und der Chronist Spangenberg berichtet in seiner Chronik von 1590 über Heinrich dem Unruhigen: „Heinrich hielt übermäßig stattlichen Hof, hielt alles auf, was zu ihm kam und wollte einem jedem seine Sache helfen ausführen, ward auch genannt der Vater aller armen Gesellen, Edler und Unedler."
Auch in die Kaltenwestheimer Ortsgeschichte ging Heinrich XI. in positiver Weise ein: Er belohnte die Kaltenwestheimer Frauen, nachdem diese ihre Männer im Kampfe gegen die Herren von der Tann tatkräftig unterstützten, wodurch es den Kaltenwestheimern schließlich gelang, die Tanner zu besiegen. Am folgenden Tag soll Heinrich Xl. ins Dorf gekommen sein. Er freute sich über den Mut und die Entschlossenheit der Kaltenwestheimer und erlies ihnen einen großen Teil der Abgaben. Den Frauen ließ er vor dem Hause der Mutigsten, der Bürgermeistertochter Katharina Döll, ein Denkmal setzen, den Kaltenwestheimer Wetzstein.

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